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Datum 16. März 2026
Lesedauer 3 Minuten

Strom wird ein lokales Handelsgut

Die Energieversorgung wird erneuerbar und dezentral. Private Produzenten haben inzwischen sogar die Wahl, ihren Solarstrom ins Netz einzuspeisen oder direkt in der Nachbarschaft zu verteilen.

Die Schweiz geht auf Partnersuche. Seit diesem Jahr dürfen Nachbarn, Quartiere oder ganze Gemeinden erstmals selbst mit lokal produzierter Energie handeln. Über 50 Nachbarschaften in der Deutsch- und Westschweiz sind deshalb daran, eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu gründen. Ein solcher Verbund erlaubt es jedem Solarstromproduzenten, eigene Abnehmer für die lokal erzeugte Energie zu finden. Zum Verteilen dieser Erträge braucht es die Dienste eines Energieversorgungsunternehmens nicht unbedingt.

Direkthandel mit Vorzügen

Private Kreise aus den Luzerner Gemeinden Buttisholz und Malters haben bereits die Initiative ergriffen, um den direkten Stromhandel vor Ort zu organisieren. Sie präsentieren sich auf eigenen Websites, auf denen sich nun weitere Interessierte für den LEG-Verbund anmelden können. Beitreten können Hausbesitzer, die entweder selbst Solarstrom erzeugen oder solchen gerne aus der Nachbarschaft beziehen möchten.

Stellvertretend für andere Orte preist die Genossenschaft «Energie Malters» die Vorzüge des neuartigen Direkthandels an: LEG-Strom sei günstiger als Energie aus dem Netz. Und weil lokale Energiequellen gemeinschaftlich genutzt werden, sinkt die Abhängigkeit vom unberechenbaren Markt. Wie gross das Echo auf das neue Angebot wirklich ist, muss sich zeigen. Wenige Monate nach dem gesetzlichen Startschuss befinden sich die meisten Lokalen Energiegemeinschaften in der Schweiz noch im Gründungsstadium.

Eigenverbrauch wird gefördert

Schon länger gestattet ist ein direkter Stromabsatz im kleineren Rahmen. Die Solarbranche macht gute Erfahrungen damit. Vor acht Jahren führte das nationale Stromversorgungsgesetz den «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)» ein. Seither nutzen vor allem Eigentümerschaften von Mehrfamilienhäusern oder Siedlungsarealen die Möglichkeit, möglichst viel Strom aus eigener Quelle an ihre Mieterinnen und Mieter zu verkaufen. Der Absatz von ZEV-Strom ist auf Haus- oder Arealgemeinschaften beschränkt.

ZEV- und LEG-Modelle haben unterschiedliche Reichweiten, aber erfüllen denselben Zweck: Der Eigenverbrauch steigt. Solarstrom, der dezentral im Siedlungsraum – auf einem Dach oder an der Fassade – erzeugt wird, wird möglichst an Ort und Stelle konsumiert.

Die lokalen Strommodelle ZEV, vZEV, LEG haben unterschiedliche Reichweiten, vom Produktionsstandort (gelb) über Nachbarschaften (orange) bis zur Gemeindegrenze (rot). Die Plattform «lokalerstrom.ch» informiert über die Umsetzung und Vermarktung von lokalen Strommodellen (ZEV, vZEV, LEG) und stellt dafür praktische Tools und Vorlagen bereit. Sie wird von Swissolar, VSE und EnergieSchweiz betrieben. (Bild: Swissolar)

Über die Grundstücksgrenze hinaus

Stromproduzenten profitieren von den Eigenverbrauchsmodellen wirtschaftlich ebenso. Je nach Offerte entscheiden sie selbst, wie sie den überschüssigen Strom verkaufen wollen. Speisen sie ihn in das öffentliche Verteilnetz ein, erhalten sie einen Rückvergütungstarif. Höhere Preise dürfen sie verlangen, wenn stattdessen die Haushalte im ZEV-Verbund die Energie konsumieren. Das Gesetz schützt die privaten Abnehmer allerdings vor hohen Preisen. ZEV-Strom darf nirgends mehr kosten als «Energie» zum regulären Ortstarif.

Das Stromgesetz erlaubt einen Strom-Zusammenschluss auch grenzüberschreitend. Besitzer von benachbarten Einfamilienhäusern können einander Strom liefern, wenn sie einen «virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (vZEV) bilden. Gut zueinander passen Nachbarn, die Strom zu unterschiedlichen Tageszeiten nutzen. Wird dazu Strom über die öffentliche Netzinfrastruktur ausgetauscht, muss der Netzbetreiber dafür entschädigt werden.

Digitale Messinfrastruktur nötig

Die Eigenverbrauchsmodelle bringen weitere Verpflichtungen mit sich: Zum einen ist jeder Energiefluss digital zu erfassen. Ein digitaler Stromzähler («Smart Meter») gehört zur Grundausstattung für alle Teilnehmer. Zum anderen ist jede Organisationseinheit selbst dafür verantwortlich, zusätzlich benötigte Energie extern zu beschaffen und zu verteilen. Beim ZEV-Modell kann der Eigenproduzent nebst der Energielieferung auch das Inkasso übernehmen.

Etwas flexibler sind Lokale Elektrizitätsgemeinschaften organisiert. Kleine und grosse Stromproduzenten dürfen ihre Erträge entweder selbst nutzen oder an interessierte Abnehmer weitergeben. Die Wahl ist aber gesetzlich beschränkt: Die Handelspartner müssen sich in derselben Gemeinde befinden. Der Strom darf nur im Netz eines einzigen Verteilnetzbetreibers fliessen. Und faktisch ausgeschlossen ist, dass Strom vom kleinen Solardach an Gewerbebetriebe oder andere Grossverbraucher fliesst. Das Ausschlusskriterium hierbei ist: LEG-Strom darf nur über Stromleitungen auf Niederspannungsebene fliessen, die jeweils direkt mit dem Hausanschluss verbunden sind. Die Suche nach Energiepartnerschaften ist also nicht immer ganz einfach.

Die dezentrale Stromproduktion ist auf vielfältige Art und Weise möglich, wie an diesem Hochhaus in Regensdorf (ZH), das Solarmodule als Sonnenschutz verwendet. (Bild: Faktor Journalisten)

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