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Datum 10. Februar 2026
Lesedauer 2 Minuten

Zusätzlichen Komfort früh planen

Wer in ein Eigenheim investiert, denkt meist in Jahrzehnten: Werterhalt, mehr Komfort, ein Zuhause, das auch morgen noch passt. Nun kommt ein weiterer Zeitfaktor dazu: Der mögliche Systemwechsel rund um den Eigenmietwert rückt näher und wird frühestens per 2028 in Kraft treten. Sie planen ohnehin Renovationen oder Komfort-Upgrades? Dann sollten Sie die nächsten zwei Jahre nutzen, um Massnahmen zu bündeln und, wo es passt, zu investieren.

Im heutigen System wird der Eigenmietwert als Einkommen besteuert. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden. Mit der Reform wird die Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft und Abzüge bei der direkten Bundessteuer stark eingeschränkt: Liegenschaftsunterhaltskosten können dann nicht mehr geltend gemacht werden, und der Abzug für energiesparende und umweltschonende Massnahmen entfällt bei der direkten Bundessteuer (kantonal höchstens bis 2050). Das macht die Planungsfrage plötzlich konkret: Welche Arbeiten sind ohnehin fällig und welche Komfortideen lassen sich sinnvoll mit Werterhalt verbinden?

Werterhalt, Komfort und Zukunftsfähigkeit

Früh planen heisst nicht «schnell noch etwas zu machen», sondern klug zu priorisieren. Werterhalt beginnt dort, wo Bauteile am Lebensende sind: Dach, Fassade, Fenster, Haustechnik, Nasszellen. Komfort entsteht, wenn Renovationen den Alltag erleichtern. Zum Beispiel durch bessere Orientierung im Haus, mehr Sicherheit, weniger Bedienaufwand oder eine Elektroinfrastruktur, die mitwächst (E-Mobilität, Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Smart-Home-Funktionen). Zukunftsfähig wird ein Haus, wenn Massnahmen aufeinander abgestimmt sind: Wer etwa energetisch saniert, plant idealerweise gleich die passende Elektro- und Steuerungstechnik mit – statt später wieder zu öffnen, zu bohren und nachzurüsten. Ein praktischer Ansatz ist, das Vorhaben in Etappen zu denken. Zuerst die «Muss»-Themen, die Substanz und Betriebssicherheit sichern, dann die «Kann»-Themen, die für mehr Komfort sorgen.. So lassen sich Arbeiten bündeln, Offerten werden vergleichbar und die Umsetzung bleibt übersichtlich.

Licht: Sicherheit und Komfort

Beleuchtung wird bei Renovationen oft erst am Schluss entschieden. Dabei ist sie ein Komforthebel, der früh in die Elektroplanung gehört. Gute Lichtplanung startet bei Alltagssituationen. Wie orientiere ich mich nachts im Flur, im Bad, auf der Treppe? Wie gestalte ich blendfreies Arbeitslicht in der Küche und im Homeoffice? Wo will ich Stimmung und Akzente schaffen? Wer früh plant, kann Zonen, Schalterstandorte, Stromkreise, Dimmkonzepte und Sensorik so festlegen, dass das Licht mitdenkt. Ohne dass es kompliziert wird. Gerade in Bestandesbauten lohnt es sich, die Lichtpunkte mit der Möblierung, Sichtachsen und der Nutzung der Räume abzugleichen, bevor die Wände geschlossen werden.

Auch steuerlich kann Licht eine Rolle spielen – vorausgesetzt, es ist Teil werterhaltender Arbeiten. Der Ersatz bestehender, fest installierter Beleuchtung wird eher als Unterhalt beurteilt als ein kompletter Ersteinbau mit zusätzlicher Erschliessung und deutlich höherem Standard. In der Praxis hilft eine klare Abrechnung: Was ist Ersatz/Erneuerung, was ist Erweiterung/Upgrade? Je sauberer Offerten und Rechnungen die Positionen trennen, desto einfacher ist die steuerliche Einordnung.

Warum jetzt planen?

Weil Zeit plötzlich zum Kostenfaktor wird. Wer in den nächsten beiden Jahren investiert, gewinnt doppelt. Das Haus wird besser, sicherer und alltagstauglicher und unter den heutigen Regeln lassen sich werterhaltende Arbeiten noch steuerlich berücksichtigen. Gleichzeitig bleibt genug Spielraum, um Etappen zu bilden, Offerten zu vergleichen und Arbeiten so zu terminieren, dass sie technisch Sinn ergeben.

Mit professioneller Unterstützung und einem guten Gesamtkonzept schaffen Sie ein Zuhause, das komfortabel, geschützt, einfach zu bedienen und zu warten ist und zukunftsfähig bleibt. Wir sind Profis auf diesem Gebiet und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Was gilt aktuell als Unterhaltskosten?